
Die Rechtsstellung des Bergbaus in Österreich reicht bis in die Frühgeschichte zurück. Das königliche Bergrecht des frühen Mittelalters bezog sich auf den Bergzehent, die Abgabe des 10. Teils der geförderten Metalle an den König, woraus im Lauf des Mittelalters der königliche (regale) Anspruch auf die eigentliche Nutzung der Bergwerke ent....
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https://austria-forum.org//af/AEIOU/Bergrecht

Unter Bergrecht versteht man die rechtlichen Bestimmungen, die Bodenschätze und den Bergbau betreffen. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegt das Bergrecht gemäß {Art.|74|GG|dejure} Abs. 1 Nr. 11 GG der konkurrierenden Gesetzgebung. Die zentrale Rechtsnorm ist das Bundesberggesetz. Zum Weinbau-Bergrecht siehe Bergrecht in Österreich. == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Bergrecht

ist das Recht des Bergbaus. Ausgangspunkt ist die Bergbaufreiheit des Grundeigentümers. Wohl bereits im Frühmittelalter beansprucht der König die Herrschaft über den Bergbau. 1158 verkündet Friedrich I. Barbarossa zunächst für Italien in Roncaglia das Silberregal und das Salzregal des Königs. Wenig später wirddas
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Bergrecht, des -es, plur. die -e, 1) Das Recht, Bergwerke zu bauen, Bergleute zu halten, und der damit verknüpften Freyheiten genießen; ohne Plural. Einem Orte Bergrecht verleihen. In dieser ...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_4_1_1635

Als Teil des Wirtschaftsrechts ist das Recht des Bergbaus im Bundesberggesetz bundeseinheitlich geregelt. Zweck des Gesetzes ist es v. a. , die Sicherung der Rohstoffversorgung bei sparsamem und schonendem Umgang mit Grund und Boden zu fördern.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Auf Bergregal, Bergbaufreiheit und Berkwerkseigentum als Formen des Unternehmensrechts aufbauende Satzungen, die die Gewinnung und Aufbereitung bestimmter Minerale juristisch regelten. Das Bergregal stand ursprünglich dem König, seit dem 13. Jh. dem Landesherren (in der 'Goldenen Bulle' 1356 dem Kurfürsten zugesprochen) zu. Es trennte die Bodens...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Das Bergrecht ist die Konzession zur Nutzung eines Bodenschatzes; in der Geothermie ist Erdwärme der Bodenschatz.
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https://www.geothermie.de/bibliothek/lexikon-der-geothermie.html

Grundlage des Bergrechts ist das Bundesberggesetz (BBergG). Es befasst sich mit Bodenschätzen. Zweck des Gesetzes ist es u.a. †žzur Sicherung der Rohstoffversorgung das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen unter Berücksichtigung ihrer Standortgebundenheit und des Lagerstättenschutzes bei sparsamem und schonendem Umgang mit G...
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https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Mit Bergrecht wird das für den Abbau von Bodenschätzen (=Bergbau) geltende Sonderrecht bezeichnet. Das Recht des Bergbaus ist im Bundesbergbaugesetz geregelt
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https://www.lexexakt.de/glossar/bergrecht.php

Das Bergrecht wird im Bundesberggesetz geregelt.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/bergrecht.php

Bergrecht. Im FMA. bestand zunächst königliches, später landesherrliches Hoheitsrecht ('Bergregal') über die mineralischen Bodenschätze. Seit dem 11. Jh. waren Bestrebungen im Gange, das Abbaurecht vom Grundbesitz zu trennen. Kaiser Friedrich I. ließ sich auf einem Reichstag 1158 in der 'Constitutio...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

Bergrecht , der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche Rechtsregeln, durch welche der Bergbau von den übrigen Bodennutzungen gesondert wird, haben sich zuerst in Deutschland gebildet und sind von hier über die meisten Länder des europäischen und des amerikanischen Kontinents verbreitet worden. Die Grundla...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. 1.Geschichtliche Grundlagen. 2. Die bergrechtlichen Mineralien. 3. Die Konzessionen. 4. Das Schürfrecht. 5. Das Bergwerkseigentum. 6. Befugnisse des Bergwerkseigentümers. 7. Obliegenheiten des Bergwerkseigentümers. 8. Bergschäden. 9. Bergwerksabgabe. 10. Aufhebung des Bergwerkseigentums. 11. Bergp...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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