
Die Beratungshilfe ist in Deutschland eine staatliche Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Maßgeblich ist das {§§|berathig|juris|text=Beratungshilfegesetz (BerHG)}. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

ist die in Deutschland zusammen mit der Prozesskostenhilfe das Armenrecht 1980 ablösende Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch Rechtsanwälte.. Lit.: Köbler, DRG 263; Engels, C., Beratungshilfegesetz/Prozesskostenhilfe, 1990
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Sozialleistung für Rechtsuchende, die die Kosten für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens nicht aufbringen können. Sie ist im Beratungshilfegesetz (BerHG) geregelt. Die Beratungshilfe dehnt die Prozesskostenhilfe auf die außergerichtliche Wahrneh...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Beratungshilfe, die Freistellung von Anwaltskosten in außergerichtlichen Angelegenheiten. Wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse außerstande ist, die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts in einer außergerichtlichen Angelegenheit aufzubringen, kann Beratungshilf...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Wer die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann, erhält unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe nach dem Gesetz über Rechtberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz). Beschreibung Auch der finanziell weniger gu...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42202

Beratungshilfe ist die Übernahme von Rechtsanwaltskosten durch das Amtsgericht. Beratungshilfe wird Personen gewährt, die vor einer rechtlichen Auseinandersetzung stehen und nicht in der Lage sind, die Mittel für die Beratung durch einen Rechtsanwalt selbst aufzubringen.
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