Berücksichtigungszeit Bedeutung

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Berücksichtigungszeit

Berücksichtigungszeit Logo #42000 Die Berücksichtigungszeit bezeichnet eine rentenrechtliche Zeit in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Deutschland, geregelt in § 57 SGB VI. Sie wurde 1992 in das System der GRV eingeführt. Berücksichtigungszeiten werden von einem Rentenversicherungsträger bindend festgestellt. Es handelt sich dabei um Zeiten der Erziehung eines Kind...
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