
Aus steuerlichen Gesichtspunkten muss der Existenzgründer und Unternehmer einige seiner Unterlagen und Aufzeichnungen eine bestimmte Zeit aufbewahren. Dazu gehören beispielsweise das Inventar, der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Eröffnungsbilanz sowie die dazugehörigen Arbeitsanweisungen bei bilanzierenden Unternehmen. Darüber hinaus mü...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Aus steuerlichen Gesichtspunkten muss der Existenzgründer und Unternehmer einige seiner Unterlagen und Aufzeichnungen eine bestimmte Zeit aufbewahren. Dazu gehören beispielsweise das Inventar, der Jahresabschluss, der Lagebericht, die Eröffnungsbilanz sowie die dazugehörigen Arbeitsanweisungen bei bilanzierenden Unternehmen. Darüber hinaus mü...
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