[Beamtenrecht] - Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Die Beihilfe ist Teil der Alimentation und damit der hergebr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Beamtenrecht)
[EU] - Beihilfe ist ein unionsrechtlicher Begriff, der sämtliche staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten direkten oder indirekten Vorteile jeder Art umschreibt, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige (Branchen) den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen und hierdu...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(EU)
[Strafrecht] - Dem Begriff Beihilfe kommt im deutschen Strafrecht gegenüber dem sonstigen rechtlichen oder ökonomischen Gebrauch eine unterschiedliche Bedeutung zu. == Strafrecht == Die Beihilfe ({§|27|stgb|juris} I StGB) im Sinne des deutschen Strafrechts ist - neben der Anstiftung - eine der zwei Teilnahmeformen. Eine ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht)

ist die Unterstützung eines Menschen insbesondere bei einer Straftat oder hinsichtlich einer Entlohnung für eine Tätigkeit. Zwischen Tätern und Gehilfen wird erst im Spätmittelalter gelegentlich unterschieden. Danach wird die B. als allgemeine Erscheinung erfasst. Die finanzielle B. entwickelt sich mit dem Ausbau des Rechts der Beamten.. Lit.:...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Eigenständige Krankenfürsorge für Beamte. Der Dienstherr (z. B. eine Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) gewährt eine Beihilfe zu Aufwendungen in u.a. Krankheits- und Pflegefällen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Beihilfen sind gelegentliche oder einmalige Geld- oder Sachleistungen des Arbeitgebers, die er dem Arbeitnehmer zur Minderung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen zahlt. Beim Arbeitnehmer sind Beihilfen ab bestimmten Grenzwerten als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Beihilf...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083

Beihilfe, Strafrecht: die wissentliche Hilfeleistung zur Begehung einer vorsätzlichen und rechtswidrigen Straftat (§ 27 Absatz 1 StGB). Die Strafe richtet sich nach der für die Haupttat geltenden Strafandrohung, ist jedoch zu mildern. - Das österreichische StGB behandelt die Beihilfe wie die Täter...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Beihilfe, allgemein: finanzielle Unterstützung (besonders für Beamte); Stipendium.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem, das die Eigenvorsorge des Beamten ergänzt. Der Dienstherr (z.B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Die Beihilfe wird in prozent...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42141

Unter Beihilfe versteht man das eigenständige Krankenfürsorgesystem, mit dem der Staat die Eigenvorsorge seiner Bediensteten ergänzt. Der Dienstherr, z. B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden, beteiligt sich dabei an den Krankheitskosten seiner Beamten. Die Beihilfe wird in pr...
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https://www.financescout24.de/wissen

Beihilfe , im Strafrecht die vorsätzliche Förderung der Begehung eines Verbrechens oder eines Vergehens. In der Wissenschaft ist die Frage, wo die Urheberschaft aufhört und die B. anfängt, eine sehr bestrittene. Während manche Kriminalisten das entscheidende Moment darin suchen, ob der Betreffende in eignem Interesse handelte oder nicht, beant...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Gesetzlich verankerter Teil der Besoldung von »Beamten im Fall von Krankheit, Tod, Geburt, wie sie die Beihilfeverordnungen der einzelnen Bundesländer regeln.
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https://www.student-online.net/dictionary/action/view/Glossary/51faec32-b9e

(Text von 1910) Beihilfe
1). Beisteuer
2). Beitrag
3). Beihilfe begreift das, womit jemand tätig mitwirkt, um die Mittel, die sich zur Erreichung eines Zweckes unzulänglich erweisen, zulänglich, ausreichend zu machen, es mag bestehen, worin es will, in Arbeit, Geld, Lebensmitteln u. dgl., und es mag zu fr...
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https://www.textlog.de/37965.html

engl.: benefit; mit einem Rechtsanspruch versehene staatliche Unterstützung von Beamten und Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung sowie bei sonstigen medizinischen Leistungen. Die Beihilfeverordnungen der einzelnen Bundesländer sind nicht identisch und decken in ihrem Katalog nicht die gesamte Ge....
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https://www.zahnwissen.de/lexikon_ba-bm.htm
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