
Der Beihilfebemessungssatz ist der Prozentsatz der Krankheitskosten, den der Dienstherr seinen Beamten erstattet. Für jede Person (Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige) ist ein fester Beihilfebemessungssatz festgelegt
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Der Beihilfebemessungssatz bezeichnet jenen Prozentsatz der Krankheitskosten, den der Staat seinen Bediensteten erstattet. Für jede Person, also sowohl für den Beihilfeberechtigten selbst als auch für dessen berücksichtigungsfähige Angehörige ist ein fester Beihilfebeme...
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