
Als Leihezwang bezeichnet man die Regelung mancher Bibliotheken, dass ihre Mitglieder die Buchausleihe tatsächlich in Anspruch nehmen müssen, um nicht nach einiger Zeit ihre Mitgliedschaft zu verlieren. Dies soll Karteileichen verhindern. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Leihezwang

ist der Zwang zur Verleihung bzw. Verlehnung eines bäuerlichen oder ritterlichen Gutes nach Heimfall an den Grundherrn oder Lehnsherrn. Es ist streitig, in welchem Umfang ein allgemeiner L. bestand. Für das Lehen gilt in einzelnen Gebieten L. Im Reich ist es fraglich, ob sich im Hochmittelalter zahlreiche einzelne Ansprüche auf Wiederausgabe ein...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Leihezwang, Lehnsrecht: der reichsrechtlich nicht fixierte, aber de facto seit 1180 befolgte Rechtssatz, dass der König ein erledigtes Fahnlehen nicht länger als Jahr und Tag in eigener Hand behalten dürfe. Der Leihezwang war eine der Ursachen für die staatliche Zergliederung Deutschlands im späten ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Leihezwang wird die Pflicht eines Lehensherrn bezeichnet, ein heimgefallenes Lehen innerhalb einer Frist von einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen wieder zu verleihen. Der Leihezwang verwehrte dem Kaiser die Möglichkeit, durch Einbehaltung von Lehen seine Macht zu stärken. Leihezwang bestand im heiligen römischen Reich deutscher Nationen, ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/leihezwang.php

Leihezwang. Eine nicht schriftlich niedergelegte aber seit 1180 de facto wirksame lehnsrechtliche Bestimmung besagte, dass der König ein erledigtes Kronlehen längstens über Jahr und Tag selbst halten durfte. Danach hatte er es wiederzuverleihen, auch wenn kein persönlicher Anspruch - etwa der eines ...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

- Lehnswesen eine histor. historische Staats- u. und Gesellschaftsordnung, die sich formte, als ein Staat zu groß wurde, um zentral geleitet zu werden, bes. besonders z. Z. der Natural- u. und primitiven Verkehrswirtschaft...
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https://www.wissen.de//lexikon/leihezwang
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