
Jeder Versicherungsnehmer, der nach den Beihilfetarifen versichert ist, bekommt mit dem Versicherungsschein eine Beihilfebescheinigung (ähnlich der Arbeitgeberbescheinigung) zur Vorlage bei der Behilfefestsetzungsstelle
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Jeder Versicherungsnehmer, der nach den Beihilfetarifen versichert ist, erhält mit dem Versicherungsschein eine Beihilfebescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfesetzungsstelle. Dieser Schein entspricht technisch der Arbeitgeberbescheinigung für nicht verbeamtete Arbeitnehmer.
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