[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Baulebung, plur. inusit. oder das Baulebungsrecht, des -es, plur. die -e, ein Recht, nach welchem der Grundherr berechtiget ist, nach dem Tode eines Unterthanen ein Stück Vieh wegzunehmen. Dieses Recht ist noch in Franken, Schwaben, Pfalz, Braunschweig und Westphalen üblich, und wird au...
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Baulebung (Besthaupt, Gewandrecht, Butteil, Todfall, Hauptfall, Kurmede, Mortuarium), ehemals eine Abgabe der Erben eines Leibeignen an den Gutsherrn, meist das beste Stück Vieh, bei Frauen ein Bett, später in der Regel in Geld verwandelt, blieb nach Aufhebung der Leibeigenschaft bisweilen auch auf Gütern freier Bauern haften, analog einer Erbsc...
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