
barteringe (= Barattgeschäft, Tauschgeschäft). Im ma. Fernhandel wurde vertraglich die gegenseitige Belieferung mit Waren vereinbart, wobei periodisch abgerechnet wurde. Auf diese Weise konnte der Umgang mit größeren Münzmengen und die aufwendige Verrechnung unterschiedlicher Währungen vermieden wer...
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