
Der juristische Begriff Bahneinheit bezeichnet eine Bahn, die nicht eine selbständige Rechtspersönlichkeit bildet. == Historische Bedeutung == Eine Definition findet sich beispielsweise in dem nicht mehr gültigen Württembergischen Gesetz, betreffend die Bahneinheiten vom 23. März 1906. Dessen Artikel 1 lautet: "Eine Eisenbahn, welche dem öf....
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Bahneinheit
Keine exakte Übereinkunft gefunden.