
Die EG hat am 1975-12-08 eine 'Richtlinie über die Qualität der Badegewässer' erlassen, die von den Mitgliedstaaten als Verwaltungsvorschrift in geltendes Recht umgesetzt wurde. Sie gilt für fließende und stehende Binnengewässer sowie Meerwasser. Mit dieser Richtlinie ....
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