
Aufwendungen für eine Ayur-Veda-Behandlung können nur dann als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn die medizinische Notwendigkeit dieser Behandlung durch ein vor Beginn der Behandlung erstelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen ist.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42083
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