
Organisationsdelikte, Straftaten, die in der Bildung, Fortführung oder Unterstützung verbotener (besonders verfassungsfeindlicher) Vereinigungen bestehen (z. B. §§ 84 folgende, 129, 129a StGB). Bisweilen wird auch die Bildung bewaffneter Gruppen dazugerechnet (§ 127 StGB).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Organisationsdelikt werden die Straftaten bezeichnet, mit denen das Bilden, Fortführen oder Unterstützen von verbotenen Vereinigungen unter Strafe gestellt wird.
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https://www.lexexakt.de/glossar/organisationsdelikte.php
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