engl. 'exercise'; Akt des Geltendmachens und der Verwirklichung eines Rechts gegenüber Dritten, z. B. eines Optionsrechts, indem vom Aussteller (Stillhalter) einer Kaufoption (Call) der Bezug des Basiswertes zum Ausübungspreis gemäß den Bestimmungen des Optionsvertr... Gefunden auf https://www.deifin.de/glossar
Mit diesem Vorgang wird in Abhängigkeit von der Ausübungsart ein Optionsrecht geltend gemacht. Je nach Settlement (physisch oder Barausgleich) wird mit der Ausübung ein Underlyinggeschäft generiert oder die Ausgleichszahlung erfasst.
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Begriff aus der Optionsterminologie: Eine Ausübung liegt vor, wenn der Käufer eines Calls die Lieferung des Basiswerts oder der Käufer eines Puts die Abnahme des Basiswerts verlangt. Nur Käufer von Optionsscheinen und Optionen haben das Anrecht auf Ausübung. Verkäufer (Stillhalter) nehmen dagegen ei... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42101
Erklärung eines Optionsinhabers, daß er den Basiswert gemäß den vereinbarten Bedingungen zu kaufen (bei Call) bzw. zu verkaufen (bei Put) wünscht. Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42306