
Wenn der Inhaber einer Option sein Optionsrecht ausüben möchte, muss er dies der Börse mitteilen. Die Mitteilung wird Ausübungsanzeige genannt. Die Börse ihrerseits sucht eine Gegenposition zu der des Optionsinhabers (Verkäufer der identischen Option), so dass das Optionsrecht erfüllt werden kann.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Durch eine Ausübungsanzeige signalisiert ein Optionsbesitzer, dass er seine Option ausüben möchte, also das mit der Option verbundene Wahlrecht in Anspruch nimmt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42133

Durch eine Ausübungsanzeige signalisiert ein Optionsbesitzer, dass er seine Option ausüben möchte, also das mit der Option verbundene Wahlrecht in Anspruch nimmt.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42219
(Börse & Finanzen) Eine Ausübungsanzeige ist die Ankündigung des Optionsinhabers, dass er die Absicht hat, von seinem Optionsrecht Gebrauch zu machen, d. h. Er möchte seine Kontrakte ausüben. Für den Inhaber von Calls (bzw. Puts) bedeutet dies, dass er die Clearingstelle über seine Absicht info...
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https://www.onpulson.de/lexikon/6129/ausuebungsanzeige/
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