
auf das Gesellschaftskapital sind Forderungen der Gesellschaft an die Gesellschafter. Sie werden auf der Aktivseite der Bilanz gesondert ausgewiesen und stellen jenen Anteil der durch die Gesellschafter zwar gezeichneten, jedoch nicht in voller Höhe einbezahlten Gesellschaftsanteile dar.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42065
Keine exakte Übereinkunft gefunden.