
Der Begriff actio (lateinisch „die Tätigkeit“, „Wirkung“, „der Vorgang“, Plural actiones) bezeichnet; ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Actio
[Recht] - Die actio ist ein Begriff des römischen Privatrechts und bezeichnet sowohl materiell einen Anspruch im Sinne eines subjektiven Rechts als auch prozessual die Klageformel, deren sich der Inhaber des Rechts zu seiner Durchsetzung bedienen musste. Die subjektiven Rechte unterteilen sich hierbei in absolute Rechte, d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Actio_(Recht)

(lat. [F.]) ist im römischen Recht die Möglichkeit, vor Gericht zu verlangen, was einem zusteht (Klaganspruch). Im Formularprozess trägt der Kläger in Gegenwart des Beklagten das Begehren vor dem Gerichtsmagistrat vor und beantragt die Erteilung einer bestimmten a. Ergibt sich, dass der vom Kläger vorgetragene Sachverhalt keine bereits anerkan...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Ạctio die, im römischen Recht die gesetzliche oder vom Prätor gegebene Klageformel zur Durchsetzung eines Anspruchs.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

[lateinisch] im römischen Recht das Klagerecht; ein Anspruch konnte nur eingeklagt werden, wenn eine Actio gegeben war.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Actio (lat.), in der Rechtssprache die Klage, d. h. ein Rechtsmittel, welches zur gerichtlichen, angriffsweisen Geltendmachung eines rechtlichen Anspruchs gegen einen bestimmten Gegner gegeben ist, sowie die Ausübung dieses Klagerechts durch gerichtliche Verfolgung. Die Anzahl der Aktionen ist sehr groß, indem fast für jeden rechtlichen Anspruch...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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