Polizeiaufsicht , eine Nebenstrafe, welche neben einer Freiheitsstrafe erkannt wird und in einer Beschränkung im Gebrauch der persönlichen Freiheit nach Verbüßung jener Strafe besteht. Die P., welche aus dem französischen in das deutsche, belgische und englische Recht übergegangen ist, kann nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 38, 39, 361) ... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
früher eine Sicherungsmaßregel, die in bestimmten Fällen neben der Freiheitsstrafe verhängt werden konnte und der höheren Landespolizeibehörde das Recht gab, dem Verurteilten den Aufenthalt an bestimmten Orten zu untersagen. Heute kann ein Aufenthaltsverbot dem Verurteilten im Rahmen der Führungsaufsicht auferlegt werden. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/polizeiaufsicht