
Innerhalb der Spezialfonds wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen unterschieden. Ordentliche Erträge (Zinsen und Dividenden) müssen und außerordentliche (Kursgewinne) können ausgeschüttet werden. Die Ausschüttung reduziert den Rücknahmepreis. Einige Spezialfonds haben eine feste Ausschüttung von zurzeit 4,5% p.a.
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Werden bei einem Investmentfonds Erträge ausgeschüttet (also nicht thesauriert), so obliegt es der Fondsgesellschaft, zu entscheiden, ob nur die tatsächlich angefallenen Zinsen und Dividenden ausgeschüttet werden, oder auch im Fondsvermögen erzielte Substanzgewinne. Diese Entscheidung hängt unter anderem von den Anlagezielen des Investmentfon...
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