Als Ausfallzeiten im lohnsteuerlichen Sinn werden insbesondere Zeiträume verstanden, in denen der Arbeitnehmer während eines Kalenderjahrs zeitweilig nicht in einem Arbeitsverhältnis gestanden hat. In diesen Fällen darf der Arbeitgeber für ihn einen Lohnsteuer-Jahresausgleich nicht durchführen; auch... Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Ausfallzeiten.htm
Ausfallzeiten, in der gesetzlichen Rentenversicherung diejenigen Zeiten, in denen keine Beiträge eingezahlt wurden, die aber bei der Rentenberechnung Berücksichtigung fanden. Die Ausfallzeiten wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1992 durch die Anrechnungszeiten ersetzt Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40014