
Ausbürgerung ist der Verlust der Staatsangehörigkeit durch Entzug oder Aberkennung, auch Expatriation oder Expatriierung genannt. Besitzt die betroffene Person keine weitere Staatsangehörigkeit, so wird sie staatenlos. == Ausbürgerungen in Deutschland == === Zeit des Nationalsozialismus === Das „Dritte Reich“ machte Gebrauch von der Method...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausbürgerung

Ausbürgerung, Entlassung aus der Staatsangehörigkeit bzw. deren Aberkennung. Die Ausbürgerung gegen den Willen des Betroffenen ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (Art. 16 Abs. 1 GG). Frühere deutsche Staatsangehörige, die aufgrund nationalsozialistischer Gesetze ausgebürgert wurden, werden auf Antrag wieder eingebürgert, eben...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

Ausbürgerung, die Aberkennung der [Staatsangehörigkeit].
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- Aus¦bür¦ge¦rung [f. 10 ] das Ausbürgern; das Ausgebürgertwerden; Syn. Denaturalisation, Denaturalisierung, Expatriation
- Entzug der (oder Entlassung aus der) Staatsangehörigkeit .
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Von Ausbürgerung spricht man im deutschen Recht, wenn ein Bürger auf eigenen Wunsch aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen wird. Eine Entlassung ist nur möglich wenn, der Bürger dadurch nicht staatenlos wird (§ 18 StAG).
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https://www.lexexakt.de/glossar/ausbuergerung.php
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