
Die Apostille (Wortherkunft griechisch-neulateinisch) ist eine Beglaubigungsform im Internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der diplomatischen Beglaubigung oder Legalisation sind. Sie best...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Apostille

Apostịlle die, Legalisation.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Empfehlung, Ausdruck für diplomatische Einigung
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Mit Apostille wird eine vereinfachte Form der Legalisation bezeichnet. Bei der Apostille wird die Echtheit der Unterschrift einer Urkunde für den Auslandsverkehr durch inländische Behörden des Ausstellerstaates (in Deutschland z.B. die Landgerichte) beglaubigt. Ob eine Apostille genügt, ergibt sich aus den für den jeweiligen Staat und Zweck ei...
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https://www.lexexakt.de/glossar/apostille.php
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