
Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person in einer parlamentarischen Körperschaft einen Antrag auf Beratung eines bestimmten Gegenstandes, in der Regel mit dem Ziel der Beschlussfassung in vorgegebener Richtung zu stellen. In der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundestag, der Bundesrat, die Landesparlam...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsrecht

Recht der Aktionäre, in der Hauptversammlung selbst Anträge zu stellen.
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