
Als Amtsvormundschaft bezeichnet man im deutschen Familienrecht eine Vormundschaft, also die umfassende gesetzliche Vertretung für einen Minderjährigen, durch das jeweils zuständige Jugendamt. == Gesetzliche und bestellte Amtsvormundschaft == Amtsvormundschaft kann zum einen als gesetzliche, zum anderen als bestellte Vormundschaft gegeben sein....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsvormund

Ein Amtsvormund ist ein Vormund, der vom Jugendamt gestellt wird. Minderjährige brauchen grundsätzlich einen Vormund, also einen gesetzlichen Vertreter. In der Regel sind das die Eltern. Wenn die Eltern ihr Sorgerecht nicht erfüllen können oder nicht dazu berechtigt sind, tritt der Amtsvormund ein. Rechte und Pflichten des Vormunds sind die Per...
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https://www.familienplanung.de/lexikon/amtsvormund/
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