
Die Schifffahrtspolizei umfasst die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie die Verhütung von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren auf den Bundeswasserstraßen (§ 1 Nr. 2 Seeaufgabengesetz, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz). == Bundesrepublik Deutschland == === Bereich der Seeschifffahrt === ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schifffahrtspolizei

Schifffahrtspolizei, Strom- und Schifffahrtspolizei.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
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