[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Amtshaltkorn, (nicht gebräuchlich) des -es, plur. car. an einigen Orten eine Abgabe, welche die Zünfte jährlich der Stadtobrigkeit geben, und die sie wiederum denen, welche Meister werden wollen, auflegen. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_1_1874