
Mit Allgemeinverbindlichkeitserkärung wird die gemäß § 5 TVG mögliche Erweiterung der Wirkung eines Tarifverträge bezeichnet, mit der auch Arbeitsverhältnisse zwischen nicht tarifgebundenen Parteien an die Inhalte des Tarifvertrages gebunden werden. D.h. allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten auch für Arbeitnehmer, die nicht Mitglied d...
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