
Ein Akkord ist in der Musik das gleichzeitige Erklingen unterschiedlicher Töne, die sich harmonisch deuten lassen. == Herkunft des Wortes == Der Begriff Akkord leitet sich vermutlich von chorda, dem griechischen Wort für Saite ab. Er wurde über das Italienische und Französische in der Bedeutung Zusammenklang ins Deutsche aufgenommen. Allerding...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Akkord

Von accord = Gleichklang abgeleiteter Begriff für ein Fertigungsverfahren bei der Produktion von Gütern, der eine gleichmäßige und gleichgerichtete Aufgabenanordnung voraussetzt. Die dazu passende Lohnform stellt den Akkordlohn dar.
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Akkord.htm

Das gleichzeitige Erklingen mindestens zweier Töne als harmonisches Gefüge.
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https://wintonet.de/poprock.htm

Akkord (lateinisch accordare: übereinstimmen, zusammenklingen; englisch chord), in der Musik das gleichzeitige Erklingen von mindestens drei verschieden hohen Tönen mit unterschiedlichem musikalischem Wert (also nicht C, c und c'). Zwei gleichzeitig klingende Töne nennt man Intervall. Je nach Zahl der Töne spr...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40014

ist die Bezeichnung für eine Arbeitsbzw. Lohnform, auch Stücklohn genannt. Gegensatz: Zeitlohn. Die Lohnhöhe richtet sich nach geleisteten Mengeneinheiten. Ausgangspunkt der Berechnung ist der Stundenlohnsatz, der dann anhand einer durch Arbeitsstudien ermittelten »Normalleistung« in den Lohnsatz je...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Akkọrd der, -(e)s/-e, Konkursrecht: veraltet für: Vergleich (Vergleichsverfahren).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Akkọrd der, -(e)s/-e, allgemein: ûbereinkunft, ûbereinstimmung, Zusammenklang.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Akkọrd der, Musik: sinnvolle Verbindung mehrerer Töne zu einem Zusammenklang. Man unterteilt die Akkorde a) nach der Zahl der Töne in zwei-, drei-, vier- usw. -stimmige Akkorde; b) nach dem harmonischen Verhältnis in konsonante und dissonante Akkorde; c) nach der Stellung der...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

- [der; französisch] allgemeinÜbereinstimmung, Übereinkunft, Vereinbarung.
- [der; französisch] ArbeitsrechtAkkordlohn , Akkordvertrag .
- [der; französisch] InsolvenzrechtVergleich, besonders Zwangsvergleich .
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Betonung einer Note oder eines Klanges, indem er lauter gespielt wird; Bezeichnung durch
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42554

Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den für eine bestimmte Arbeitsleistung zu zahlenden Lohn (Akkordlohn). Abgerechnet wird nach Einheiten (lfm, m2’, m3, Stk.), und bei Gruppenakkord ist für mehrere Arbeitnehmer ein Akkordziel festgesetzt
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https://www.gbt.ch/Lexikon/A/Akkord.html

Zusammenklang von mindestens drei Tönen, der auf der Gitarre gerne zur Liedbegleitung verwendet wird.
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https://www.gitarre-fuer-kinder.de/lexikon_a.htm

von lat. adcordare = in Übereinstimmung bringen; gleichzeitiges Erklingen von mindestens drei verschiedenen Tönen; in der Dur-Moll-Tonalität ist der Dreiklang mit der Schichtung von zwei Terzen die Basis für den Akkordaufbau.
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https://www.musicademy.de/index.php?id=916

Zusammenklang von mehreren verschiedenen Tönen
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https://www.mv-sulzbach.de/glossar/glossar_a.htm

Akkordarbeit, Stückakkord
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https://www.openthesaurus.de/synonyme/Akkord

- Akkord (franz. accord, "ûbereinstimmung"), in der Musik ein Zusammenklang mehrerer Töne (Harmonie). Die ältere Musiktheorie (bis ins 18. Jahrh.) sah im A. nur das zufällige Zusammentreffen der Töne verschiedener Stimmen. Seit Rameau (1722) die unendliche Zahl der möglichen Zusammenklänge durch Aufstellung der Lehre von der ...
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ist die Bezeichnung für eine Arbeitsbzw. Lohnform, auch Stücklohn genannt. Gegensatz: Zeitlohn . Die Lohnhöhe richtet sich nach geleisteten Mengeneinheiten. Ausgangspunkt der Berechnung ist der Stundenlohnsatz, der dann anhand einer durch Arbeitsstudien ermittelten »Normalleistung« in den Lohnsatz je Mengeneinheit umgerechnet wird (= Akkordsa....
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/akkord/akkord.htm
(allgemein) Übereinstimmung, Übereinkunft, Vereinbarung.
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(Arbeitsrecht) Akkordlohn, Akkordvertrag.
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(Insolvenzrecht) Vergleich, besonders Zwangsvergleich.
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(Musik) der Zusammenklang von mindestens drei Tönen (zwei Töne bilden nur ein Intervall ). Der einfachste Akkord ist der Dreiklang, der bekannteste Vierklang der Septakkord ; ein Akkord in seiner Grundstellung aus übereinandergeschichteten Terzen mit Grundton im Bass wird auch als Stammakkord bezeichnet; lie...
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