
Arbeitsvertrag, bei dem der Lohn nicht nach der Zeit (Zeitlohn ) , sondern nach dem Arbeitsergebnis bestimmt wird (Akkordlohn ) . Akkordarbeit ist für Jugendliche gesetzlich verboten (§ 23 Jugendarbeitsschutzgesetz) . Die Einführung und Regelung von Akkordlöhnen unterliegt dem Mitbe...
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Arbeitsvertrag, bei dem der Lohn nicht nach der Zeit ( Zeitlohn ), sondern nach dem Arbeitsergebnis bestimmt wird ( Akkordlohn ). Akkordarbeit ist für Jugendliche gesetzlich verboten (§ 23 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die Einführung und Regelung von Akkordlöhnen unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
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