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Abwerbung

Abwerbung Logo #42000 Unter Abwerbung versteht man die Suche von Mitarbeitern – meist höhere Kader und Spezialisten – mit dem Ziel, diese von einem fremden Unternehmen für das eigene zu gewinnen. Da das suchende Unternehmen i. d. R. aus Imagegründen nicht selbst suchen kann, wird ein Personalvermittler (Headhunter) mit der diskreten Direktsuche beauftragt. Nach ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Abwerbung

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Abwerbung Logo #42090Grundsätzlich kann der Arbeitnehmer unter Einhaltung der Kündigungsvorschriften den Arbeitsplatz frei wechseln und der Arbeitgeber darf anderswo beschäftigte Arbeitnehmer abwerben, auch wenn es Schlüsselkräfte sind und er für das künftige Arbeitsverhältnis besonders günstige Bedingungen zusagt ( BGH...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/a/Lexikon_Abwerbung.htm

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Abwerbung Logo #42134Abwerbung, die Verleitung von Arbeitskräften, Kunden, Verbandsmitgliedern u. a. zur Abwanderung in andere Betriebe, Körperschaften; sie ist zulässig, darf aber nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Abwerbung Logo #42303
  1. Ab¦wer¦bung [f. 10 ]
  2. Unterstützung der Abwanderung von Arbeitskräften aus einem Betrieb in einen anderen; in Zeiten der Vollbeschäftigung von besonderer Bedeutung. - In der früheren DDR Schlagwort für die Republikflucht von Spezialisten in die Bundesrepublik Deutschland.

Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

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Abwerbung Logo #40010Der Begriff Abwerbung kommt aus dem Personalwesen. Unter Abwerbung versteht man, dass ein Kunde oder ein Konkurrent die Mitarbeiter eines Unternehmens durch finanzielle oder persönliche Anreize zum Firmenwechsel anregt. Das Abwerbung von Mitarbeitern wird auch gezielt zur Schwächung der Konkurrenz eingesetzt.
Gefunden auf https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/abwerbung.php
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