
Auch bei Erwerbsminderungsrenten spielen Abschläge eine Rolle. Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung werden durch einen Abschlag gemindert, wenn der Versicherte sie vor dem 63. Lebensjahr bezieht. Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3 Prozent, pro Jahr ...
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