
sind Rechnungen, in der die bisherigen Leistungen auf der Baustelle als Grundlage für Anzahlung vomAuftraggeber herangezogen werden. Die Anerkennung einer A. präjudiziert nicht die Anerkennung der Schlußrechnung; auf den Rechnungsbetrag wird keine Umsatzsteuer aufgerechnet, es wird ein Deckungsrücklaß einbehalten
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https://www.gbt.ch/Lexikon/A/Abschlagsrechnungen.html
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