
Wer ein Darlehen beantragt hat, muss das bereitgestellte Geld innerhalb einer bestimmten Frist abrufen und verwerten. Wenn dieser Abruf wegen Verzögerungen, bspw. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten, nicht möglich ist, kann ein Antrag auf Verlängerung eingereicht werden. Nach der Abruffrist können Bereitstellungszinsen anfallen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Wer ein Darlehen beantragt hat, muss das bereitgestellte Geld innerhalb einer bestimmten Frist abrufen und verwerten. Wenn dieser Abruf wegen Verzögerungen, bspw. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten, nicht möglich ist, kann ein Antrag auf Verlängerung eingereicht werden. Nach der Abruffrist können Bereitstellungszinsen anfallen.
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(Börse & Finanzen) Unter dem Begriff Abruffrist wird der Zeitraum verstanden, den ein Kunde zur Nutzung seines Darlehens von der Bank gewährt bekommen hat. © Onpulson.de
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