
Ein Abrufvertrag ist eine Form der kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeit, bei der der Arbeitgeber relativ kurzfristig entsprechend dem Arbeitsanfall über Lage und Dauer des Arbeitseinsatzes entscheidet. Den Arbeitnehmern, die nach einem Abrufvertrag arbeiten, muss laut dem Beschäftigungsförderungsgesetz vier Tage im Vorau...
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