
Der Leasingnehmer stellt bei der Leasinggesellschaft einen Leasingantrag für das gewünschte Objekt. Die Leasinggesellschaft prüft den Antrag und die wirtschaftliche Lage des Leasingnehmers. Sollte die Bonität des Leasingnehmers nicht ausreichen müssen weitere Personen für ein Zustandekommen des Vertrages als Bürgen eintreten. Nach einer posi...
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