
Ablass (lat. indulgentia, Indulgenz, veraltet auch: römische Gnade) ist ein Begriff aus der römisch-katholischen Theologie und bezeichnet einen von der Kirche geregelten Gnadenakt, durch den nach katholischer Auffassung zeitliche Sündenstrafen erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst vergeben) werden. Um einen Ablass zu gewinnen, müssen Kath...
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[Begriffsklärung] - Ablass bzw. Ablaß ist: Ablass bzw. Ablaß ist der Familienname folgender Personen: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ablass_(Begriffsklärung)

== Beschreibung, Quelle und Lizenz == Lake Jackson Intermediate School Aufnahme am 23. Okt. 2005 Fotograf: Preiselbeere == Lizenz == ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ablaß

m. I. Wasserabzug II. Erlaß 1 (ganzer oder teilweiser) Nachlaß 2 kirchliche Nachlassung der kirchlichen Strafen, dann Erlassung von Sünden, Sündenvergebung -- Ablass ist auch der festlich begangene Tag des Ablasses, sowie der Ort, an dem der Ablass stattfindet, daher auch Wal...
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

ist die im 11. Jh. (u. a. Clermont 1095) in der christlichen Kirche aus der Bitte um Vergebung und Nachlass einer Folge (Buße) entstehende, auch vor Gott verbindliche Befreiung von zeitlichen Sündenfolgen. Die ältesten Ablässe begnügen sich mit einem Erlass von 20 oder 40 Tagen Buße. Die zahlenmäßige und artmäßige Erweiterung führt berei...
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[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Ablaß, des -sses, plur. -ässe. 1) Die Handlung des Ablassens eines flüssigen Körpers; ohne Plural. Der Ablaß eines Teiches. + Ohne Ablaß, besser ohne abzulassen, oder unablässig. 2) Der Ort, durch welchen das Wasser abgelassen wird, im Gegensatze des Einlasses. 3) In der Römischen...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_501

lateinisch Indulgentia Bei einem Ablass werden nach katholischer Lehre zeitliche Sündenstrafen durch gute Werke (Gebet, Almosen, Pilgern) teilweise oder ganz erlassen. In der frühchristlichen Kirche mussten Sünder für schwere Sünden unterschiedliche öffentliche Bußen auf sich nehmen, bevor sie v...
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Ablass, lateinisch Indulgentia, in der Praxis der römisch-katholischen Kirche der volle oder teilweise Nachlass der 'zeitlichen Sündenstrafen' durch Erfüllung bestimmter Leistungen wie z. B. Gebete oder gute Werke. Ablass kann von einem kirchlichen Würdenträger gewährt werden und gilt als eine besondere Form der Fürbitte, welche die Ges...
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(Ablaß, Ablassbrief, Ablasshandel) 'Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind' (Paul VI, Indulgentiarum doctrina 12). Eine spezifische, nur in der West-kirche gewachsene Form des Umgangs der Kirche mit dem reuigen Sünder. Die Tilgung der Sündenstrafe ers...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42056

Ablass: Hans Holbein der Jüngere, »Papst Klemens VII. und Ablasshändler«, Holzschnitt... Ablass, lateinisch Indulgentia, nach der katholischen Lehre der außersakramentale Nachlass zeitlicher Sündenstrafen (seit 1968 ohne Zeitbestimmungen), der dem entsprechend disponier...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ablass, lateinisch Indulgentia, nach der katholischen Lehre der außersakramentale Nachlass zeitlicher Sündenstrafen (seit 1968 ohne Zeitbestimmungen), der dem entsprechend disponierten Gläubigen von der kirchlichen Autorität durch Zuwendung der Genugtuung Christi und der Heiligen (Kirchenschatz) gewährt wird. ̵...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42274

- Ab¦lass [m. 2 ] 1 [kath. Kirche] Erlass von Sündenstrafen 2 Vorrichtung, durch die Wasser abfließen kann
- in der katholischen Kirche seit dem 6. Jahrhundert der Nachlass öffentlicher Kirchenbußen, seit dem 11. Jahrhundert auch die Tilgung zeitlicher Sündenstrafen bei vorangehender Bußgesinnung des Sünders. Im Spätmittelalter trat...
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Ablass: 1. ursprünglich der Nachlass öffentlicher, befristet verhängter Kirchenbuße; 2. der Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon durch die Erlösung in Jesus Christus getilgt sind. Daran sind bestimmte Bedingungen geknüpft wie Beichte, Kommunionempfang, Gebete bzw. gute Werke. Durch die von fi...
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Unter dem Ablass wird von der Kirche geregelter Gnadenakt verstanden, bei dem nach katholischer Auffassung die zeitlichen Sündenstrafen erlassen werden.
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Unter dem Ablass wird von der Kirche geregelter Gnadenakt verstanden, bei dem nach katholischer Auffassung die zeitlichen Sündenstrafen erlassen werden.
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Ablass (mhd. aplaz, antlaz; mlat. indulgentia, absolutio, condonatio, relaxatio, remissio, venia). Sünde zieht göttliche Strafe nach sich. Die Kirche bietet im Sakrament der Buße die Möglichkeit, Befreiung ('Absolution') von der zeitlichen Sündenstrafe zu erlangen. Als außersakramentale Möglichkeit,...
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Absolution, Freisprechung, Gnade, Lossprechung, Straferlass, Sündenerlass
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Ablaß (Indulgenz), ursprünglich Nachlaß einer von der Kirche auferlegten Bußleistung. Der A. ist hervorgegangen aus der Bußdisziplin der alten Kirche und bezieht sich auf die zeitlichen, von der Kirche als Genugthuungen verhängten Strafen der Sünde. Als an deren Stelle auch andre gute Werke, Almosen, Fasten, Gebete, Wallfahrten etc., als Gen...
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bezeichnet nach dem katholischen Kirchenrecht den Nachlass zeitl. Strafen vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist (Corpus Iuris Canonici: Can. 992 ). Der Ablass entstand auf dem Boden der frühmittelalterlichen Bußpraxis in der lat. Kirche...
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