
Einrede ist ein rechtlicher Begriff des Zivil- und Prozessrechts. Im deutschen Recht wird unterschieden zwischen: Im österreichischen Recht: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Einrede
[prozessual] - Im deutschen Zivilprozessrecht ist eine Einrede jede Tatsachenbehauptung des Beklagten, mit der sich dieser verteidigt, ohne die klagebegründenden Behauptungen des Prozessgegners zu bestreiten. Der Beklagte sagt quasi nicht "nein", sondern "ja, aber...". Diese Einreden werden unterteilt in die Einwendungen d...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Einrede_(prozessual)

ist das nicht im bloßen Leugnen bestehende, gegen den Klaganspruch gerichtete Vorbringen des Beklagten. Die E. ist bereits dem römischen Zivilprozessrecht als (lat.) exceptio (F.) bekannt. Dementsprechend erscheint sie bei der Aufnahme des gelehrten Prozessrechts in Deutschland. Bereits im Hochmittelalter werden in Urkunden umfängliche romanisti...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Die Einrede ist ein Recht, das die Durchsetzung des subjektiven Rechts eines anderen verhindert, also ein Gegenrecht. Durch dieses negative Recht wird das subjektive Recht nicht vernichtet (anders s.u. Einwendung), sondern nur in seiner Verwirklichung mehr oder weniger beeinträchtigt (Leistungsverwe...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/E/Einrede.htm

Die Einrede ist ein Gegenrecht, das die Durchsetzung eines Rechtes eines anderen verhindert. Mit der Einrede kann zwar das Recht des anderen nicht vernichtet, aber die Durchsetzung des Rechtes zumindest beeinträchtigt werden. Es werden grundsätzlich zwei Arten von Einreden unterschieden, ...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Einrede, Zivilrecht: das Geltendmachen von Umständen, die ein Recht zur Verweigerung einer geschuldeten Leistung geben. Die Einrede ist rechtshemmend (dilatorisch), wenn sie dem erhobenen Anspruch nur zeitweilig entgegensteht (z. B. Stundung), oder rechtsausschließend (peremptorisch), wenn sie die D...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Die E. ist ein Recht, das die Durchsetzung des subjektiven Rechts eines anderen verhindert, also ein Gegenrecht. Durch dieses negative Recht wird das subjektive Recht nicht vernichtet (anders s.u. Einwendung), sondern nur in seiner Verwirklichung mehr oder weniger beeinträchtigt (Leistungsverweigerungsrecht). Da sich die Durchsetzung eines subjekt...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/E/Einrede.html

Einrede (lat. Exceptio, "Ausnahme", Einwendung, Exzeption), im weitesten Sinn jede Verteidigung gegen einen Angriff, namentlich gegen einen solchen in einem bürgerlichen Rechtsstreit, insbesondere die Verteidigung des Beklagten auf die erhobene Klage. In diesem Sinn wird auch die Einlassung des Beklagten auf die Klage als E. und der vorb...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Text von 1910) Einrede
1). Einspruch
2). Widerrede
3). Widerspruch
4). Einrede bezieht sich auf die Bedenken, welche man gegen die Wahrheit,
Einspruch auf die, welche man gegen die rechtliche Verbindlichkeit dessen, was ein anderer sagt oder verlangt, in der Weise geltend macht, daß man d...
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https://www.textlog.de/38780.html
(bürgerliches Recht) Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Anspruch eines anderen, z. B. die Einrede der Stundung (aufschiebende, dilatorische Einrede ) oder der Verjährung (dauernde, peremptorische Einrede ).
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https://www.wissen.de//lexikon/einrede-buergerliches-recht
(Prozessrecht) das gesamte Gegenvorbringen des Beklagten zur Entkräftung der vom Kläger aus seinen Tatsachenbehauptungen abgeleiteten Rechtsfolgen. Einreden des Zivilprozesses können auch das Fehlen von Prozessvoraussetzungen und die Nichtentst...
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https://www.wissen.de//lexikon/einrede-prozessrecht
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