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Kategorie: Wirtschaft und Finanzen > Rente
Datum & Land: 04/10/2008, De.
Wörter: 245


Bedarfsorientierte Grundsicherung
Ab 2003 haben Personen, die * das 65. Lebensjahr vollendet haben (auch vor 1938 Geborene) oder * das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind einen Anspruch auf eine bedarfsorientierte Grundsicherung. Sie soll - evtl. auch neben den Ansprüchen auf dauerhafte Leistungen der Sozialversicherung ...

Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze bildet ist die Höchstgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, bis zu der Arbeitsentgelt bzw. -einkommen versicherbar ist. Wird sie durch das erzielte Arbeitsentgelt bzw. -einkommen überschritten, sind für den Anteil, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, keine Beiträge zu zahlen. Versicher...

Babyjahr
Umgangssprachlicher Ausdruck für Kindererziehungszeiten.

Bahnversicherungsanstalt
Die Bahn-Versicherungsanstalt ist der zuständige Träger der Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte der Deutschen Bahn AG und ausgegliederten Unternehmen. Der Geschäftsbereich der Bahnversicherungsanstalt umfasst das gesamte Bundesgebiet.

Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung
In dem (grünen) Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der ehemaligen DDR wurden Angaben über die Ausbildung, den beruflichen Werdegang, über Versicherungsverhältnisse, über das Einkommen, Krankheits-. bzw. Arbeitsausfalltage, Pflegezeiten und Angaben über die FZR gemacht. Er sollte sehr sorgfältig aufbewahrt werden, da die darin enthaltenen Ang...

Aussparung, Besitzschutz
Ist eine Rente mit bindendem Bescheid festgestellt worden und stellt sich später heraus, dass die Rente fehlerhaft zu hoch ist, ist dieser Zahlbetrag geschützt (Besitzschutz), wenn der Versicherungsträger den Bescheid nicht mehr aufheben kann. Die bisherige Rente ist so lange weiterzuzahlen, bis der Monatsbetrag der richtig berechneten Rente bei ei...

Auslandsaufenthalt
Wer sich als Rentner nur vorübergehend, also von vornherein zeitlich begrenzt im Ausland aufhält, erhält die Rente wie bisher weitergezahlt. Wer demgegenüber für längere Zeit oder sogar für immer im Ausland bleiben will, der sollte das in jedem Fall vorher dem Rentenversicherungsträger mitteilen und sich nach den Folgen für die Zahlung und Höhe der...

Ausbildungszeiten
s. Berufsausbildung und Schulausbildung.

Ausgleichsbeiträge zur Vermeidung einer Rentenminderung
Altersrenten, die vorzeitig in Anspruch genommen werden, erhalten eine Rentenminderung. Um die durch diese Minderung entstehende Versorgungslücke wieder zu schließen, kann eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Der Betrag zum Ausgleich der Rentenminderung kann von dem Versicherten und auch von Dritten †“ z.B. dem Arbeitgeber im Rahmen von Sozialpl...

Aufwertung von Kindererziehungszeiten
Pflichtbeiträge, die nach 1991 während einer Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung liegen, werden durch eine zusätzliche Gutschrift aufgewertet. Voraussetzung ist, dass der erzielte Verdienst unter dem Durchschnitt liegt. Die Gutschrift beläuft sich auf die Hälfte des erzielten Verdienstes, höchstens jedoch auf den an 100% des Durchschnittsen...

Aufstockung der Beiträge für Arbeitslosenhilfe
Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die * vor dem 01.01.1945 geboren, * vor dem 01.01.2000 arbeitslos geworden sind und * sich vor dem 01.01.2000 arbeitslos gemeldet haben, können ihre Beiträge, die seit 01.01.2000 nur nach der Höhe der Arbeitslosenhilfe bemessen werden, aus eigenen Mitteln aufstocken. Für die Aufstockung ist der Beitrag zu zahlen, de...

Aufrechnungsbescheinigung
Die Aufrechnungsbescheinigung ist ein Nachweis über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. In ihr erscheint der Inhalt der entsprechenden Originalversicherungs- oder Quittungskarte, die dem Rentenversicherungsträger zugeleitet worden ist. Die Quittung darüber wurde dem Versicherten in Form der Aufrechnungsbescheinigung ausgehändi...

Aufrechnung
Hat der Rentenversicherungsträger Ansprüche auf Ersatz von Leistungen (Geldansprüche) gegen den Rentner (z.B. überzahlte Rente), kann er diese Ansprüche gegen den Rentenanspruch aufrechnen, soweit der Rentner dadurch nicht hilfsbedürftig wird. Bei Ansprüchen anderer Leistungsträger gegen den Rentner kann eine Verrechnung vorgenommen werden.

Auffüllbetrag
Zur Zahlung von Auffüllbeträgen kam es bei nach § 307a Abs. 1?3 SGB VI umgewerteten Renten, wenn der Monatsbetrag der umgewerteten Rente bezogen auf den 31.12.1991 niedriger war als die zu diesem Zeitpunkt nach dem Recht des Beitrittsgebiets berechnete und um 6,84 % erhöhte Rente. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen war ab 01.01.1992 als Auf...

Aufklärung - Auskunft - Beratung
Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die Bevölkerung in allgemein gehaltener Form über ihre sozialen Rechte und Pflichten aufzuklären. Das geschieht z.B. durch Herausgabe von Zeitschriften oder Merkblättern. Darüber hinaus hat der einzelne Bürger Anspruch auf umfassende Beratung durch seinen Rentenversicherungsträger, dessen Auskunfts- ...

Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist nicht Bestandteil der Rentenversicherung, sondern ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Ihr obliegen insbesondere die Sicherung von Arbeitsplätzen und finanzielle Leistungen an Arbeitslose. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesanstalt für Arbeit (BA).

Arbeitslosigkeit
Arbeitnehmer, die arbeitslos werden und Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe vom Arbeitsamt beziehen, bleiben pflichtversichertso lange sie diese Leistungen beziehen. Bei Arbeitslosengeld werden für die Beitragsberechnung 80 % des vor der Arbeitslosigkeit erzielten rentenversicherungspflichtigen Einkommens zugrunde gelegt. Bei Arbeitslosenhilfe ...

Arbeitsjahre
waren ein Bestandteil der Rentenberechnung in der ehemaligen DDR. Die Anzahl der Arbeitsjahre und der Durchschnittsverdienst aus dem sogenannten Primärdatenträger beim früheren FDGB bildeten die Grundlage für die zum 01.01.1992 erfolgte Umwertung der Bestandsrenten der ehemaligen DDR in eine anpassungsfähige Rente nach dem Sechsten Buch des Sozialg...

Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer. Dazu gehören grundsätzliche alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen. Das sind neben dem Gehalt oder Lohn also z.B. auch Familienzuschläge, Gewinnanteile, Überstundenvergütungen und der Wert der Sachbezüge. Zum beitragspflichtigen Arbe...

Arbeitseinkommen
Arbeitseinkommen ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Selbständige. Es ist der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit. Bei der Ermittlung des Gewinns sind steuerliche Vergünstigungen unberücksichtigt zu lassen und Veräußerungsgewinne abzuziehen.

Arbeitsbuch
Das Arbeitsbuch wurde in der Zeit vor dem 2. Weltkrieg und noch kurze Zeit danach verwendet. Es enthielt in der Regel Angaben über Ausbildung und Beschäftigungsverhältnisse. Mit ihm kann man ein Versicherungsverhältnis in der Rentenversicherung glaubhaft machen, aber nicht nachweisen. Wurde das Arbeitsbuch vor dem 2. Weltkrieg ausgestellt, enthielt...

Arbeitsausfalltage
Arbeitsausfalltage sind alle im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der ehemaligen DDR seit etwa 1974/75 bis 30.6.1990 eingetragenen Zeiten, in denen Geldleistungen der Sozialversicherung (z.B. Krankengeld, Schwangerschafts- und Wochengeld usw.) bezogen wurden. Dazu gehören aber auch andere Zeiten (z.B. Freistellung von der Arbeit zur Pflege ...

Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Stellt ein Sozialversicherungsträger fest, dass es sich bei dem Auftragnehmer aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht um einen Selbstständigen handelt, muss der Auftraggeber keine Sozialabgaben für ihn entrichten. Der Auftragnehmer kann aber dennoch zur Kasse gebeten werden †“ als sog. arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger. Wenn Ihr Auftragnehmer d...

Arbeitgeberanteil - Arbeitnehmeranteil
Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung je zur Hälfte. Bei einem Beitragssatz von zur Zeit 19.9% entfallen auf jeden also 9.95%. (In der knappschaftlichen Rentenversicherung trägt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte des Beitrages, wobei auch ein höherer Beitragssatz gilt.) Erhalten Auszubildende eine Ausbildun...

Anwartschaftsgebühren
Anstelle freiwilliger Beiträge konnten in der ehemaligen DDR bis zum 30.06.68 zur Erhaltung der Anwartschaft auf Rente Anwartschaftsgebühren von 1,00 M monatlich gezahlt werden. Zeiten der Zahlung solcher Anwartschaftsgebühren sind keine Beitragszeiten!

Anwartschaftserhaltungsbeiträge
Anwartschaftserhaltungsbeiträge waren 'billigere' Beiträge, die für freiwillig Versicherte in den neuen Bundesländern gelten und zur Aufrechterhaltung des Invaliditätsschutzes gezahlt werden konnten. Die Zahlung war nur bis zum 31.03.1999 möglich.

Anwartschaftserhaltungszeiten
Freiwillig Versicherte können eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nur dann erhalten, wenn sie vor dem 01.01.1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt haben und seither jeder Monat mit Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist. Hierzu zählen: * Beitragszeiten * Anrechnungszeiten * Berücksichtigungszeiten * frühere Rentenbezugszeiten wegen Erwe...

Anwartschaft
Anwartschaften sind - z.B. durch Beitragszahlung - erworbene Werte, die zum Zeitpunkt der Leistungsgewährung zum Anspruch werden. Die Rente kann nur gezahlt werden, wenn eine gewisse Anwartschaft besteht. Derjenige, der bereits für 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge gezahlt hat, hat damit eine Anwartschaft auf die Regelaltersrente mit 65 ...

Anrechnungszeiten
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt wurden, die aber trotzdem bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Anrechnungszeiten sind z.B. folgende Zeiten * Arbeitsunfähigkeit, Krankheit, medizinischen Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben, * der Arbeitslosigkeit, * der Schwangerschaft und des Mutterschaftsurla...

Anrechenbare Zeiten
So werden die Zeiten bezeichnet, die auf die verschiedenen Wartezeiten anzurechnen sind. Beitrags- und Ersatzzeiten werden auf alle Wartezeiten angerechnet. Andere rentenrechtliche Zeiten werden nur auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet. Anrechenbar sind auch Monate, die * aus gutgeschriebenen Entgeltpunkten für einen Versorgungsausgleich ode...

Anhebung der Altersgrenze
Die Altersgrenzen für die Altersrente * für '>Frauen, wegen '>Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit und für '>langjährig Versicherte werden stufenweise auf das 65. Lebensjahr, * für '>schwerbehinderte Menschen wird stufenweise auf das 63. Lebensjahr heraufgesetzt. Die jeweiligen Altersrenten können vor Vollendung des 65. bzw. 63. Lebensja...

Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)
Dieses Gesetz enthält die Bestimmungen zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften der Zusatz- und Sonderversorgungen der ehemaligen DDR in die Rentenversicherung.

Angestelltenversicherung
In diesem Zweig der gesetzlichen Rentenversicherung sind grundsätzlich alle als Angestellte beschäftigten Personen und bestimmte Selbständige, wie z.B. Hebammen, pflichtversichert. Dazu gehören auch für den Beruf eines Angestellten Auszubildende. Träger der Angestelltenversicherung ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) mit Sitz i...

Altersübergangsgeld
Bei dem Altersübergangsgeld handelt es sich um eine Leistung der Arbeitslosenversicherung in den neuen Bundesländern, die das Vorruhestandsgeld der ehemaligen DDR ersetzt hat. Es wird für Zeiten vor 1992 in der Rentenberechnung sowohl als Beitragszeit als auch als Anrechnungszeit (= beitragsgeminderte Zeit) berücksichtigt. Durch eine Vergleichsbere...

Altersteilzeitarbeit
Altersteilzeitarbeit liegt vor, wenn nach dem Altersteilzeitgesetz sog. Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt gezahlt werden und zur Rentenversicherung eine Beitragszahlung nach mindestens 90 % des zuvor gezahlten Vollzeitarbeitsentgelts erfolgt. Durch die Aufstockungsbeträge wird sichergestellt, dass der Arbeitnehmer für die Altersteilzeitarbeit ...

Alterssicherung der Landwirte
Die Alterssicherung der Landwirte gehört nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, sondern ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Träger der Alterssicherung der Landwirte sind die Landwirtschaftlichen Alterskassen, die bei den Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften errichtet sind. Die Alterssicherung der Landwirte gewährt Leistu...

Altersrente
Die Altersrente ist sicherlich für die meisten das wichtigste Einkommen im Alter. Sie hat eine Lohn- bzw. Einkommensersatzfunktion und soll Einkommensverluste, die durch die altersbedingte Aufgabe einer Erwerbstätigkeit entstehen, zu einem großen Teil auffangen. Das grundsätzliche Rentenalter für eine Altersrente liegt bei 65 Jahren. Wer besondere ...

Altersgrenze
Die Altersgrenze ist die Grenze zwischen dem aktiven Erwerbsleben und dem Ruhestand, also der Übergang vom Beitragszahler zum Altersrentner. Um eine Altersrente beziehen zu können, muss - neben der erforderlichen Mindestversicherungszeit (Wartezeit) - ein bestimmtes Lebensalter vollendet sein. Die Altersgrenzen betragen: * 65 Jahre für die Regelal...

Altehe
Begriff, der im Zusammenhang mit der Neuordnung des Hinterbliebenenrechts zum 01.01.2002 eingeführt wurde. Unter Altehen versteht man alle Ehen, die vor dem 01.01.2002 geschlossen wurden, wenn * ein Ehegatte vor dem 02.01.1962 geboren ist oder * ein Ehegatte vor dem 01.01.2002 verstorben ist. Für Altehen findet das am 31.12.2001 gültige - 'alte' - ...

Aktueller Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert ist der Betrag, der einer monatlichen Altersrente eines Durchschnittsverdieners in der Arbeiter- und Angestelltenversicherung entspricht. Seit dem 01.07.2003 beträgt er 26.13 EUR für Rentenanwartschaften, die in den alten Bundesländern erworben wurden. Er wird jeweils zum 01.07. eines Jahres im Rahmen der Rentenanpassung neu...

Akteneinsicht
Jeder Beteiligte hat das Recht, Einsicht in seine Verwaltungsakten zu nehmen. Dies gilt auch, wenn das Verwaltungsverfahren bereits abgeschlossen ist. Soweit die Akten medizinische Unterlagen enthalten, kann der Rentenversicherungsträger den Akteninhalt auch durch einen Arzt vermitteln lassen. Anstelle der Akteneinsicht kann beim Rentenversicherung...

Abtretung
Übertragung des Rentenanspruchs auf eine andere Person, Firma etc. Durch Vertrag wird festgelegt, daß die gesamte Rente (oder ein Teil davon) auf einen Gläubiger übertragen wird. Die Abtretung ist zulässig, soweit Arbeitseinkommen pfändbar wäre. Der Rentenanspruch kann aber auch unbegrenzt - also in voller Höhe - zur Erfüllung oder Sicherung einer ...

Abschmelzung
Sie kommt vor, wenn die tatsächliche - aus Gründen des Besitzschutzes - gezahlte Rente höher ist als die Rente, die jährlich anzupassen ist. Der Mehrbetrag wird dann um die Erhöhungsbeträge aus der Rentenanpassung abgeschmolzen bzw. aufgezehrt. Eine echte Erhöhung der Rente ergibt sich erst, wenn der Mehrbetrag insgesamt durch die Rentenanpassungen...

Abfindung
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung können mit Ausnahme von Witwen- bzw. Witwerrenten bei Wiederheirat nicht abgefunden oder kapitalisiert werden.

Abschlag
Wer seine Rente vorzeitig vor der für ihn maßgeblichen angehobenen Altersgrenze in Anspruch nimmt, erhält die Rente um einen Abschlag vermindert. Der Abschlag beträgt pro Monat vorzeitiger Inanspruchnahme 0,3% - also pro Jahr 3,6%. Geht der Versicherte 3 Jahre vor der für ihn maßgeblichen Altersgrenze in Rente, wird die Rente um 10,8 % (= 3 x 3,6%)...