
ist die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes an einer Sache durch Übertragung der tatsächlichen Herrschaftsgewalt. Als (lat. [F.]) traditio, welche Eigentum verschaffen kann, erscheint die Ü. bereits im altrömischen Recht. Sie hat für die Verschaffung von Besitz oder Eigentum bis in die Gegenwart Bedeutung. Nach dem deutschen Bürgerlichen ...
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Die Übergabe des Projektergebnisses an den Auftragggeber ist die letzte Aktivität des Auftragnehmers. Sie setzt voraus, dass der Auftraggeber zur Übernahme bereit ist. Nach DIN 69905 ist die Übergabe die 'nach Form, Inhalt und Durchführung vertraglich vereinbarte ... Abgabe von Lieferungen und Leistungen an einen Empf&...
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