(allgemeines Privatrecht, bürgerliches Recht) Gesamtheit der Normen, die die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander regeln. Die Abgrenzung zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht ist zum Teil sehr schwierig, gleichzeitig aber von großer Bedeutung, da davon sowohl die anzuwendenden materiellen Rechtsnormen als auch ...
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ist das Privatrecht oder in etwas engerem Sinn das bürgerliche Recht. Das
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Auch Privatrecht genannt. Teil der Rechtsordnung, in dem die Rechtsbeziehungen zwischen gleichberechtigten Individuen geregelt sind. Gegenbegriff zum Privatrecht ist das öffentliche Recht. Das Privatrecht kann wiederum unterteilt werden, und zwar in: das bürgerliche Recht, welches für ...
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Zivilrecht, andere Bezeichnung für Privatrecht.
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Das deutsche Recht wird herkömmlich in das Zivilrecht (Privatrecht oder bürgerliches Recht) und das öffentliche Recht unterteilt.
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Im Gegensatz zu den Gebieten des Öffentlichen Rechts, in denen stets ein Über-/Unterordnungsverhältnis herrscht, stehen sich beim Zivilrecht die Rechtssubjekte (natürliche oder juristische Personen) gleichrangig gegenüber. Dem Zivilrecht begrifflich übergeordnet ist das Privatrecht, welches neben dem Zivilrecht beispielsweise auch die Bereich...
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Im Gegensatz zu den Gebieten des Öffentlichen Rechts, in denen stets ein Über-/Unterordnungsverhältnis herrscht, stehen sich beim Zivilrecht die Rechtssubjekte (natürliche oder juristische Personen) gleichrangig gegenüber. Dem Zivilrecht begrifflich übergeordnet ist das Privatrecht, welches neben dem Zivilrecht beispielsweise auch die Bereich...
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Mit Zivilrecht (= Privatrecht) wird der Zweig des Rechts bezeichnet, der sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den gleichgeordneten Privatpersonen (=Rechtsubjekten des Privatrechts) beschäftigt. Mit anderen Worten, das Zivilrecht ist das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander regelt. Es enthält z.B. Bestimmunge...
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Zivilrecht (bürgerliches Recht), der Inbegriff der Rechtsnormen über diejenigen Lebensverhältnisse, in welchen der Staatsbürger als Einzelner seinen Mitbürgern als Einzelnen gegenübersteht. In diesem Sinn ist Z. gleichbedeutend mit Privatrecht (s. d.). Den Gegensatz hierzu bildet das öffentliche Recht, d. h. der Inbegriff der Rechtsnormen ü...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

s. Bürgerliches Recht.
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