Vollwirksamer Anspruch Bedeutung

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vollwirksamer Anspruch

vollwirksamer Anspruch Logo #42834Von einem vollwirksamen Anspruch spricht man, wenn der Forderung nichts entgegensteht, insbesondere wenn keine Einreden bestehen und es sich nicht um eine unvollkommene Verbindlichkeit handelt.
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