[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. wehren, d. i mit Gewalt hindern, daß etwas nicht gethan werde, mit der vierten Endung der Sache, und der dritten der Person. Einem etwas verwehren. Dem Feinde den Übergang über den Fluß zu verwehren suchen. Er wäre gern noch weiter gegangen, allein es ward ihm verwehret. ...
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