[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. ohne Verzug. Das unverzügliche Recht, in den Rechten einiger Gegenden, da man summarisch mit Verkürzung der gewöhnlichen Fristen verfähret, ohne vielen und gewöhnlichen Verzug. Noch häufiger ohne allen Verzug. Einen unverzüglichen Gehorsam leisten Unverzüglich gehorchen, ...
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= ohne schuldhaftes Zögern; entscheidend ist also, wo das Gesetz diesen Ausdruck gebraucht, nicht das (objektive) Sofort, sondern die (subjektive) Zumutbarkeit alsbaldigen Handelns (§ 121 I BGB)
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/U/Unverzeuglich.htm

Handlung, die ohne schuldhaftes Zögern erfolgt ist. Die in § 121 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorgenommene Legaldefinition des Begriffes gilt für das gesamte deutsche Recht. Sie ist im Zweifel auch dann gültig, wenn der Begriff in einem Vertrag (z. B....
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unverzüglich, Recht: ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB); stellt auf die auch im Subjektiven liegende Zumutbarkeit alsbaldigen Handelns ab.
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Unverzüglich bedeutet im BGB gemäß der Legaldefinition in § 121 Abs. 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern.
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https://www.lexexakt.de/glossar/unverzueglich.php

(Text von 1910) Augenblicklich
1). Bald
2). Geschwind
3). Schleunig
4). Unverzüglich
5). Flugs
6). Stracks
7). Plötzlich
8). Jählings
9). Hurtig
10). Schnell
11). Behende
12). Rasch
13). Die vier letzten...
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https://www.textlog.de/38464.html
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