
Schelte bezeichnet im gehobenen Deutsch eine verbale Maßregelung, einen Tadel, ein strafendes Wort. Etymologisch geht das zunächst auf den deutschen und niederländischen Sprachraum beschränkte Wort auf das althochdeutsche sceltan zurück, was so viel wie tadeln oder schmähen bedeutete. Der Ausdruck ist in seiner ursprünglichen Form kaum noch...
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Schelte (mhd. schelte = Scheltwort, Tadel). Im ma. Recht die Anfechtung eines Zeugen, eines Eides, eines Urteils oder einer Urkunde, die ursprünglich als Vorwurf bewusster Rechtsbeugung gedacht war und Zweikampf zur Folge haben konnte. Aus der Urteilsschelte entwickelte sich im Lauf des MA. die Beru...
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