
Als Tatsacheninstanz bezeichnet man ein Gericht, das über einen Rechtsstreit unter Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse und nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten entscheidet. In gleicher Weise verwandte Begriffe sind Tatsachengericht, Tatgericht oder (im Strafrecht) Tatrichter. Die Eingangsgerichte, also diejenigen, die erstmals mi...
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Von einer Tatsacheninstanz spricht man im Instanzenzug bei einer gerichtlichen Instanz, in der eine Beweisaufnahme stattfindet. Tatsacheninstanz ist immer die erste Instanz und regelmäßig, je auch noch Augestaltung in der jeweiligen Prozessordnung, auch noch die Berufungsinstanz. Die Revisionsinstanz ist keine Tatsacheninstanz mehr.
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