
Referendar der, im Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes stehender Anwärter (z. B. Berg-, Rechts-, Studienreferendar) in der Stellung eines Beamten auf Widerruf. Das Beamtenverhältnis endet mit Ablegen der Prüfung.
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Referendar ist die Bezeichnung für einen im Vorbereitungsdienst stehenden Anwärter für die Laufbahn des höheren Dienstes. Mit Referendariat wird entsprechend der Vorbereitungsdienst bezeichnet.
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https://www.lexexakt.de/glossar/referendar.php

Referendar (lat., auch Referendär, "Berichterstatter"), vortragender Beamter, besonders Titel derjenigen, welche im Vorbereitungsdienst bei den höhern Justiz- oder Verwaltungskollegien beschäftigt sind; im preußischen Justizdienst war das Referendariat früher die zweite Bildungsstufe, die nach einer zweiten Prüfung erreicht wurde; n...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
(Ausbildung) der nach Ablegung der 1. Staatsprüfung oder einer Diplomprüfung im Vorbereitungsdienst für die höhere Beamtenlaufbahn stehende Akademiker (z. B. Gerichtsreferendar, Studienreferendar, Regierungsbaureferendar ). Mit dem Bestehen der 2. Staatsprüfung wird der Referendar zum Assessor ernannt und kann in d...
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https://www.wissen.de//lexikon/referendar-ausbildung
(Geschichte) bei Langobarden und Merowingern der weltliche Leiter der Kanzlei, dem die Beglaubigung der Königsurkunden und die Siegelverwahrung oblagen.
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https://www.wissen.de//lexikon/referendar-geschichte
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