
Die Ausübung der Gerichtsbarkeit , sie obliegt in der Regel den Gerichten. Die Zuständigkeit für Zivil- und Strafsachen liegt bei den ordentlichen Gerichten, in Handelssachen mit dem Beisatz als Handelsgerichte (eigene Abteilungen für Insolvenzangelegenheiten), in Arbeits- und Sozialsachen als Arbeits- und Sozialgerichte. Die Entscheidung ergeh...
Gefunden auf
https://austria-forum.org//af/AEIOU/Rechtspflege

Rechtspflege im materiellen Sinn ist die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw. durch seine Organe (der Rechtspflege) (Behörden). Rechtspflege im formellen Sinn ist der Sammelbegriff für sämtliche von den Gerichten und von weiteren Organen der Rechtspflege wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten. Rechtspflege ist im we...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtspflege
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Rechtspflege, plur. inus. die Pflege, d. i Handhabung, des Rechtes, oder der Gesetze; die Justiz: Pflege.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_6_0_689

Sammelbezeichnung für alle Tätigkeiten der rechtsprechenden Gewalt (die unabhängigen Gerichte) sowie für die unterstützenden Funktionen (z.B. Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft), ergänzenden Tätigkeiten (z.B. Vollstreckung) und die freiwillige Gerichtsbarkeit (z.B. Vormundschaft, Nachlassverwaltung, Registerwesen).
Gefunden auf
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/

Rechtspflege: Das Hinweisschild eines Notars in der Stuttgarter Innenstadt. Rechtspflege, die den Gerichten zugewiesene Tätigkeit, besonders die Rechtsprechung, auch die freiwillige Gerichtsbarkeit, die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft, der Rechtsanwälte und Notare.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Im engeren Sinn wird mit Rechtspflege die gesamte Tätigkeit der Justiz bezeichnet. Im weiteren Sinn zählt man auch Teile der Verwaltung zur Rechtspflege.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/rechtspflege.php

Rechtspflege (Justiz), die Thätigkeit der gerichtlichen Behörden zur Verwirklichung eines bestrittenen oder gestörten Rechts (s. Gericht). Das Verfahren, durch welches eine Rechtssache der richterlichen Entscheidung zugeführt wird, heißt Prozeß. Aus der Verschiedenheit seines Gegenstandes, der Entscheidung streitiger bürgerlicher Rechtsanspr...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

meist Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtsprechung; im weiteren Sinne zählen auch Bereiche der Verwaltung zur Rechtspflege. Rechtspflegeministerium in Deutschland bedeutet, dass das (Länder-)Justizministerium auch die Zuständigkeit für die Sozialgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit (sonst: Innenministerium) hat. – Ös.....
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/rechtspflege
Keine exakte Übereinkunft gefunden.