
Rechtsbeistand ist die Berufsbezeichnung für Personen, denen die unbeschränkte (Vollerlaubnis) oder beschränkte Erlaubnis (für bestimmte Rechtsgebiete) nach Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) a. F. (i. d. Gesetzesfassung vor dem 18. August 1980) erteilt worden ist. Inhaber einer Vollerlaubnis können grundsätzlich auf allen Rechtsgebie...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbeistand

Rechtsbeistand, Berufsbezeichnung für eine Person, der gemäß Rechtsberatungsgesetz alter Fassung die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten gestattet ist, ohne Rechtsanwalt zu sein (Prozessagent). Seit 1981 wird die Zulassung als Rechtsbeistand nur noch für einzelne Sachbereiche (z....
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Mit Rechtsbeistand wird jemand bezeichnet, der andere in Rechtsfragen berät, ohne Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zu sein. Diese Tätigkeit ist gemäß des Rechtsberatungsgesetzes nur in Ausnahmefällen zulässig.
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https://www.lexexakt.de/glossar/rechtsbeistand.php

Rechtsbeistand , s. Rechtsanwalt.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

im engeren Sinne, eine Person, der eine besondere behördliche Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Rechtsberatung erteilt ist, ohne dass sie als Rechtsanwalt, Prozessagent oder dgl. zugelassen ist; im weiteren Sinne jedermann, der Rechtsunkundigen in Rechtssachen Rat und Hilfe leistet, z. B. Rechtsanwalt, Prozessagent, sonstiger Verteidiger...
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https://www.wissen.de//lexikon/rechtsbeistand
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