
Ein Pflegekind ist ein Kind, welches vorübergehend oder dauerhaft nicht bei den Herkunftseltern, sondern in einer anderen Familie (Pflegefamilie) lebt und betreut wird. == Situation in Deutschland == Ein Pflegekind kann direkt von den Erziehungsberechtigten in eine Pflegestelle gegeben werden (typisch bei Tagespflege oder bei Bereitschaftspflege ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegekind

ist das auf Grund einer Erlaubnis (des Jugendamtes) von einer Pflegeperson in Familienpflege aufgenommene Kind. Die Rechtsverhältnisse der bereits dem römischen Recht bekannten Pflegekinder sind erst in der jüngeren Vergangenheit stärker verrechtlicht. Lit.: Tirey, A., Das Pflegekind in der Rechtsgeschichte, 1996
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Pflegekind, des -es, plur. die -er, ein der Pflege, d. i. Aufsicht, und in engerer Bedeutung, der Erziehung und Erhaltung eines andern anvertrautes Kind; ein Pflegling. Der Pflegesohn, ein solches Kind männlichen, die Pflegetochter, weiblichen Geschlechtes.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_899

Kind, das nicht in seiner Ursprungs- oder Herkunftsfamilie lebt, sondern in einer anderen Familie (Pflegefamilie oder Pflegeperson). Die Pflegeperson bedarf gemäß § 44 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) grundsätzlich der Erlaubnis. Die Pflegeberechtigten sind i...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Pflegekind, Kind (oder Jugendlicher), das sich regelmäßig außerhalb des Elternhauses in einer Familie (Familienpflege) zur Betreuung und Erziehung befindet. Bei der Familienpflege unterscheidet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) zwischen Vollzeitpflege (§ 33) und Tagespflege (§ 23). ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Von einem Pflegekind spricht man, wenn ein Kind oder Jugendlicher regelmäßig für einen Teil des Tages (Tagespflege) oder dauernd (Vollzeitpflege) außerhalb des Elternhauses in Familienpflege ist. Die Pflegeperson bedarf grundsätzlich einer Pflegeerlaubnis (§ 44 SGB VIII).
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Kind oder Jugendlicher, mit Erlaubnis und unter Aufsicht des Jugendamtes dauernd oder regelmäßig stundenweise in fremder Pflege untergebracht (§§ 44 Sozialgesetzbuch VIII); ähnlich in Österreich nach §§ 14 ff. Jugendwohlfahrtsgesetz vom 15. 3. 1989; ähnlich auch in der Schweiz.
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