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Pflegekind

Pflegekind Logo #42000 Ein Pflegekind ist ein Kind, welches vorübergehend oder dauerhaft nicht bei den Herkunftseltern, sondern in einer anderen Familie (Pflegefamilie) lebt und betreut wird. == Situation in Deutschland == Ein Pflegekind kann direkt von den Erziehungsberechtigten in eine Pflegestelle gegeben werden (typisch bei Tagespflege oder bei Bereitschaftspflege ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Pflegekind

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Pflegekind Logo #42015ist das auf Grund einer Erlaubnis (des Jugendamtes) von einer Pflegeperson in Familienpflege aufgenommene Kind. Die Rechtsverhältnisse der bereits dem römischen Recht bekannten Pflegekinder sind erst in der jüngeren Vergangenheit stärker verrechtlicht. Lit.: Tirey, A., Das Pflegekind in der Rechtsgeschichte, 1996
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Pflegekind Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Pflegekind, des -es, plur. die -er, ein der Pflege, d. i. Aufsicht, und in engerer Bedeutung, der Erziehung und Erhaltung eines andern anvertrautes Kind; ein Pflegling. Der Pflegesohn, ein solches Kind männlichen, die Pflegetochter, weiblichen Geschlechtes.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_4_0_899

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Pflegekind Logo #42072Kind, das nicht in seiner Ursprungs- oder Herkunftsfamilie lebt, sondern in einer anderen Familie (Pflegefamilie oder Pflegeperson). Die Pflegeperson bedarf gemäß § 44 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) grundsätzlich der Erlaubnis. Die Pflegeberechtigten sind i...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

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Pflegekind Logo #42134Pflegekind, Kind (oder Jugendlicher), das sich regelmäßig außerhalb des Elternhauses in einer Familie (Familienpflege) zur Betreuung und Erziehung befindet. Bei der Familienpflege unterscheidet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) zwischen Vollzeitpflege (§ 33) und Tagespflege (§ 23). ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Pflegekind Logo #42834Von einem Pflegekind spricht man, wenn ein Kind oder Jugendlicher regelmäßig für einen Teil des Tages (Tagespflege) oder dauernd (Vollzeitpflege) außerhalb des Elternhauses in Familienpflege ist. Die Pflegeperson bedarf grundsätzlich einer Pflegeerlaubnis (§ 44 SGB VIII).
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/pflegekind.php

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Pflegekind Logo #42871Kind oder Jugendlicher, mit Erlaubnis und unter Aufsicht des Jugendamtes dauernd oder regelmäßig stundenweise in fremder Pflege untergebracht (§§ 44 Sozialgesetzbuch VIII); ähnlich in Österreich nach §§ 14 ff. Jugendwohlfahrtsgesetz vom 15. 3. 1989; ähnlich auch in der Schweiz.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/pflegekind
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